Leistungsbild
BERUFSBILD DES ARCHITEKTEN:
ArchitektInnen betrachten Bauprojekte ganzheitlich. Sie entwerfen Bauten und begleiten deren Umsetzung. Die Gesamtplanung umfasst alle technischen, gestalterischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Als Generalplaner arbeiten ArchitektInnen interdisziplinär.
Zu den Aufgaben von ArchitektInnen gehören Projektentwicklung, Baumanagement, Bauüberwachung, behördliche Bewilligungen, Überprüfungen, Koordination der Bauarbeiten, das Erstellen von Gutachten. Dabei operieren sie als VertreterInnen der Auftraggeber unabhängig und verantwortungsbewusst. Als „technische Anwälte“ sind sie Mittler zwischen Bevölkerung und Staat.
STAATLICH BEEIDETE UND BEFUGTE ZIVILTECHNIKER:
ZiviltechnikerInnen unterteilen sich in ArchitektInnen und ZivilingenieurInnen. Seit über 160 Jahren prägen sie technische Entwicklungen und gestalten Lebensräume in Österreich. Auf das Studium folgt eine mehrjährige Praxis. Ihre profunde Ausbildung schließen ZiviltechnikerInnen mit der staatlichen ZiviltechnikerInnenprüfung ab. Auch danach halten sie ihr Wissen stets auf dem aktuellen Stand. Sie treten planend, beratend und als GutachterInnen auf, sind TreuhänderInnen, Aufsichts- und Überwachungsorgane.
Zudem verfügen ZiviltechnikerInnen über die Berechtigung, ihre AuftraggeberInnen vor Behörden und öffentlichen Einrichtungen zu vertreten. Auftraggebende profitieren von der hohen Sachkenntnis der ZiviltechnikerInnen, von der verpflichtenden Weiterbildung, der Objektivität und der Unabhängigkeit sowie der Urkundsbefugnis.
Ihre Funktion tragen ZiviltechnikerInnen mit dem Führen des Staatsadlers auf ihren Dokumenten nach außen. Der individuelle Befugnisumfang hängt von der akademischen Ausbildung ab. ZiviltechnikerInnen agieren unabhängig von den Ausführenden, ihr Fokus liegt auf der Planung. Im Sinne ihrer AuftraggeberInnen sind sie auf ein Höchstmaß an Qualität bedacht. Sie handeln im öffentlichen Interesse und stehen zu ihrer Verantwortung der Gesellschaft gegenüber.
Projektleitung
Definition der Projektziele
Definition der Anforderungsprofile
Vollzugsleistungen
Konfliktmanagement
Reprästentation
Projektsteuerung
Organisation, Information, Koordination, Dokumentation
Definition der Qualitäten und Quantitäten
Kosten- und Finanzmanagement
Termin- und Ressourcenplanung
Projektentwicklung
Machbarkeitsstudie
Erhebung rechtlicher Rahmenbedingungen
Erhebung von Flächenwidmungsplänen, Bebauungsplänen, Bebauungsrichtlinien sowie Erhebungen aus dem Grundbuch, Vermessungsamt und Denkmalamt, soweit diese für die Bauaufgabe von Bedeutung sind.
Erhebung und Bewertung von sonstigen Rahmenbedingungen
Erhebung und Bewertung von Verkehrsanbindung (Straße, Schiene, Flughafen, öffentlicher Verkehr), vorhandenen Infrastruktureinrichtungen (Gewerbe, Industrie) sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Gas, Wasser, Strom, Fernwärme).“
Rahmenterminplan
Erstellung eines Projektrahmenterminplanes.
Nutzungskonzept
Zusammenfassung und Empfehlung
Grundlagenaufbereitung
Bewertung der Rahmenbedingungen
Definition und Bewertung der behördlichen und politischen Rahmen- und Umfeldbedingungen
Mitwirkung am Liegenschaftsankauf
Projektkonzeption
Raumprogramm
Erstellen eines Raumprogramms.
Funktionsprogramm
Bebauungsstudie in städtebaulichem Maßstab
Projektmarketing
Grundlagenerarbeitung
Erarbeitung von Planungsgrundlagen
Erstellung von Unterlagen zur Erlangung von behördlichen Angaben oder Festlegungen, z.B. Bebauungsbestimmungen, Bebauungsgrundlagen, Denkmaluntersuchungen.
Aufmaß des Bestandsobjektes
Erstellen eines Aufmaßes vom Bestandsobjekt samt Erstellen von Feldskizzen, als Grundlage für die Erstellung von Bestandsplänen.
Aufmaß Fassaden
Aufmaß von Fassaden eines Bestandsobjektes mit folgender Detailgenauigkeit:
a.) einschließlich Fassadengliederung
b.) einschließlich Fassadenornamente
c.) einschließlich Profilierungen der Fenster- und Türverkleidungen
Bestandspläne
Erstellen von Bestandsplänen auf Basis des Aufmaßes als Grundlage für die weitere Bearbeitung.
Fotodokumentation
Fotodokumentation des Bestandsobjektes.
Beweissicherung Bestandsobjekte
Durchführen von Beweissicherungen an Bestandsobjekten. Bei dieser Beweissicherung werden die wesentlichen Ausstattungsmerkmale aller Gebäudeoberflächen beschrieben und allfällige Störungen (Risse, Farbablösungen, Verwerfungen etc.) in Lage und Größe dokumentiert.
Gebäudezustandserhebung
Untersuchung und Feststellung des Gebäudezustands, Prüfung auf Übereinstimmung mit den geltenden Regeln der Technik und den einschlägigen Gesetzen, Feststellen des Sanierungsbedarfes unter Beiziehung geeigneter Fachleute.
Veranlassung von Untersuchungen
Veranlassung von Untersuchungen durch Dritte im Rahmen der Ermittlung der Bebaubarkeit des Baugrundes durch folgende Fachleute: ….
Vorentwurfsplanung
Erhebung bei der Baubehörde
Durchführung von Erhebungen bei der Baubehörde hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des zu planenden Bauobjektes.
Vorentwurf
Klärung der Aufgabenstellung, Analyse der Planungsgrundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen, Erarbeitung eines Lösungsvorschlages auf Basis der vom / von der Auftraggeber/-in bekannt gegebenen Planungsgrundlagen (Lage- und Höhenplan, Aufmaßpläne des Bestandes, rechtliche Festlegungen bzw. Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm etc.), mit zeichnerischer Darstellung in geeignetem Maßstab (1:200, 1:500) einschließlich Besprechungsskizzen.
Entwurfsplanung
Entwurf
Durcharbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe ausgehend vom genehmigten Vorentwurf unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen. Zeichnerische Darstellung des Bauwerks in solcher Durcharbeitung, dass diese ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann, in der Regel mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1:100, mit Lageplan in deutlich kleinerem Maßstab (z.B. 1:1000, 1:500, o.ä..), generell samt Bemaßung der Hauptabmessungen
Einreichplanung
Vorbesprechung Baubehörde
Durchführung einer Vorbesprechung bei der Baubehörde anhand des vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin genehmigten Entwurfes.
Einreichpläne
Ausarbeitung der für den Antrag auf Baubewilligung erforderlichen Baupläne auf der Grundlage des genehmigten Entwurfes und der bekannt gegebenen Rahmenbedingungen, soweit diese nicht von Fachkonsulenten/-konsulentinnen zu erbringen sind.
Baubeschreibung
Erstellung der Baubeschreibung zum Bauansuchen gemäß einschlägigen Vorschriften.
Zusammenstellen Einreichunterlagen, Antragstellung
Zusammenstellung der Unterlagen für den Antrag auf Baubewilligung, sowie Verfassung und Einbringung eines solchen Antrages.
Bauverhandlung
Teilnahme an der Bauverhandlung zur Interessenwahrung des Auftraggebers / der Auftraggeberin.
Ausführungs- und Detailplanung
Die besten Projekte werden „aus einer Hand“ entworfen und umgesetz, alles aus einem Guss von der Gebaeudehuelle bis ins kleinste Detail:
Innenraumplanung:
Konzeption und Realisierung der passenden Inneneinrichtung und der Beleuchtung.
Sinngemaess anzuwenden sind die Leistungsdefinitionen:
PLANUNG
AUSFUEHRUNGSPLANUNG
AUSSCHREIBUNG
OERTLICHE BAUAUFSICHT
Ausführungspläne
Zeichnerische Darstellung des Objektes in Form von Ausführungs- und Detailzeichnungen auf Grundlage des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligungen mit den für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse erforderlichen und für die Ausführung wesentlichen Angaben.
Darstellung in den jeweils erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichen Maßangaben, Materialbestimmungen und sonstigen Beschriftungen.
Integration der Fachplanungen
Integration der Leistungen von Fachplanern/-planerinnen in die Ausführungs- und Detailzeichnungen mit den für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse erforderlichen und für die Ausführung wesentlichen Angaben.
Prüfung von Werkzeichnungen
Prüfung von Plänen nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (Werkzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne von Maschinenlieferanten und dgl.) und Integration in die Planung.
Stichprobenartige Überprüfung der wesentlichen Maßangaben (z.B. Einbaumaße, Materialien und Ausführungsdetails). Die Überprüfungstiefe konzentriert sich dabei auf die für die Gestaltung wesentlichen Teile. Eine Haftung des Architekten / der Architektin für Fehler der Fachplaner ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Terminplanung
Fortschreiben des Ausführungsterminplans und Aktualisieren von Zwischenterminen als Grundlage für Kostenermittlung und Ausschreibung.
Kostenermittlungsgrundlagen, Ausschreibungen und Vergaben
Erstellung von Leistungsverzeichnissen
Ermittlung der Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Sonderfachleute).
Aufstellung von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen mit Leistungsbeschreibungen, positionsweise nach Gewerken, gegebenenfalls unter Verwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen.
Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen
Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibungen, Pläne etc.) für alle Leistungsbereiche in gedruckter und/oder digitaler Form als Vervielfältigungsvorlage.
Durchführung der Ausschreibung
Vervielfältigen der Ausschreibungsunterlagen und Durchführung der Ausschreibung bzw. Einladung zur Angebotsabgabe und Bearbeiten von Anfragen von Bietern / Bieterinnen während der Angebotsphase.
Angebotsprüfung und Vergabevorschlag
Überprüfung und Bewertung der Angebote, einschließlich allenfalls erforderlicher klärender Gespräche mit den Bietern / Bieterinnen und Erstellung eines Preisspiegels und des Vergabevorschlages.
Bei funktionalen Ausschreibungen sind von den Bietern / Bieterinnen angegebene Mengen und Massen nicht zu überprüfen.
Künstlerische Oberleitung
Überwachung der Herstellung in Hinblick auf die Sicherstellung der Umsetzung des Entwurfs.
Letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten während der Planung und der Ausführung.
Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht.
Die künstlerische Oberleitung umfasst nicht die Obliegenheiten der Örtlichen Bauaufsicht.
Planübergabe CAD
Übergabe sämtlicher Pläne sowohl in geplotteter Form (Papier) als auch elektronisch in Form eines Datenträgers. Die Übergabe der Pläne erfolgt als PDF-File.
Grundsätzliche Interessensvertretung, allgemeine Koordination und Dokumentation
Interessensvertretung
„Örtliche Vertretung der Interessen des Auftragnehmers / der Auftragnehmerin im Rahmen eines Bevollmächtigungsvertrages, einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle.
Die örtliche Bauaufsicht umfasst nicht die Obliegenheiten der Bauführung.“
Koordination Bauablauf
Örtliche Koordination der Bauausführenden und aller Lieferungen und Leistungen mit dem Ziel des ungestörten Zusammenwirkens.
Verhandlungstätigkeit
Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen zur Abklärung der Einsatztermine und technischer Fragen der Ausführung. Weiterleitung und Erörterung übernommener Unterlagen an die ausführenden Firmen, Aufnahme offener Planungsfragen und Weiterleitung an die Ersteller/-innen der Ausführungsgrundlagen.
Verteilung Unterlagen
Weitergabe übernommener Unterlagen an die ausführenden Unternehmen.
Beaufsichtigung Ausführende
Allgemeine Beaufsichtigung der Tätigkeiten der ausführenden Unternehmen auf die Dauer deren Anwesenheit auf der Baustelle bis zum vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin deren Leistungen.
Terminplanerstellung, Terminüberwachung, Terminsteuerung
Terminplan/ -koordination
Erstellung und Überwachung eines Ausführungsterminplanes im Rahmen eines vorgegebenen Grobterminplanes und unter Beachtung der einzelvertraglichen Terminvorgaben.
Korrekturmaßnahmen Termine
„Feststellung allfälliger Terminverzüge in der Bauausführung. Einleitung von Korrekturmaßnahmen außerhalb des „“kritischen Weges““ soweit dies ohne Vertragsveränderungen (Forcierungen) möglich ist. „
Qualitätskontrolle
„Qualitätskontrolle der Bauausführung nach dem Augenschein, auf Übereinstimmung mit den Gesetzen, behördlichen Vorschreibungen, Plänen, Leistungsverzeichnissen und Angaben aus dem Bereich der künstlerischen Qualitätssicherung.
Aufmaßprüfung, Rechnungsprüfung, Zahlungsfreigaben
Prüfung Aufmaßunterlagen
„QUANTITÄTSKONTROLLE: Überprüfung der Aufmaßunterlagen der Ausführenden in nachvollziehbarer Form nach Naturmaß oder nach Planmaßen, als Grundlage für die Rechnungsprüfung, inklusive Überprüfung der Aufmessungen und Zuordnung zu den Leistungspositionen.“
Rechnungsprüfung
„Überprüfung der Rechnungen (und deren evtl. Aufgliederungen) der Ausführenden, auf formale Richtigkeit sowie auf Basis der geprüften Aufmaßunterlagen auf rechnerische Richtigkeit zur Ermittlung der anerkannten Leistung. Durchführung von Rechnungskorrekturen und Mängelrügen der Rechnungen im Rahmen der Vertragsvereinbarungen.
Erstellung von Zahlungsfreigaben unter Berücksichtigung der anerkannten Leistung, der vertraglichen Einbehalte und Abzüge sowie allfälliger Einbehalte und Abzüge für Qualitätsmängel und Bauschäden.
Die Rechnungsprüfung erfolgt bei allen Rechnungen vollumfänglich.“
Erstellung einer begleitenden Kostenkontrolle durch Erfassung von Aufträgen, Abrechnungen und freigegebenen Projektänderungen. Gegenüberstellung der begleitenden Kostenkontrolle mit dem vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin freigegebenen Kostenrahmen
Übernahme, Gewährleistungsbetreuung, Schlussfeststellung
Behördliche Abnahmen
Antrag auf behördliche bzw. durch Bescheid vorgeschriebene Abnahmen und Teilnahme an den entsprechenden Verfahren.
Ersatzvornahme/ Entgeltminderung
„Beaufsichtigung der Verbesserungsleistungen der bei der Qualitätskontrolle festgestellten und gerügten Abweichungen von der Vertragsleistung der ausführenden Unternehmungen bis zur Erfüllung deren Vertragsleistung.
Bei nicht gegebener Verbesserung erforderlichenfalls Einleitung der Ersatzvornahme, bei nicht möglicher Verbesserung Festlegung einer Entgeltminderung als Grundlage der Zahlungsfreigaben.“
Projektdokumentation
Projektleiter/-in und Baustellenkoordinator/-in
„Der/die Auftragnehmer/-in stimmt gemäß § 9 (1) BauKG ausdrücklich einer Übertragung der Pflichten des Auftraggebers nach § 3, § 4 Abs. 1, § 6, § 7 und § 8 BauKG auf den/die Auftragnehmer/-in zu und nimmt als Projektleiter
/-in diese Pflichten wahr.
Diese übertragenen Pflichten sind u.a.:“
Baustellenkoordinator/-in
Bestellung eines Baustellenkoordinators / einer Baustellenkoordinatorin, wobei die Projektleitung durch den/die Auftraggeber/-in selbst wahrgenommen wird. Der/die Planungskoordinator/-in wird vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin vor Vertragsabschluss namhaft gemacht.
Gefahrenverhütung
Obsorge für die Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG von der Planungsphase bis zum Projektende.
Vorankündigung Arbeitsinspektorat
Erstellung einer Vorankündigung gemäß § 6 (1) BauKG und Übermittlung dieser gemäß § 6 (2) BauKG an das zuständige Arbeitsinspektorat.
Erstellung SiGe- Plan
Obsorge für die Erstellung des SiGe-Plans durch den/die Planungskoordinator/-in und Sorge für dessen Berücksichtigung
ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER
SACHVERSTAENDIGER
eingetragen am Landesgericht Innsbruck fuer die Fachgebiete:
72.01 HOCHBAU UND ARCHITEKTUR
73.01 INNENARCHITEKTUR
Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverstaendiger fuer die Fachgebiete Hochbau, Architektur und Innenarchitektur bin ich jederzeit befugt, Gutachtertaetigkeiten fuer Gericht wie auch private Auftraggeber (Privatgutachten) zu uebernehmen.
Als Ziviltechniker fuer Architektur und allgemein zertifizierter und gerichtlich beeideter Sachverstaendiger fuer die Fachgebiete Hochbau, Architektur und Innenarchitektur kann ich Sie jederzeit in allen Belangen der Planung und Abwicklung von Bauvorhaben beraten.
z.B.
Liegenschaftsankauf
Grundstuecksbeurteilung ( Bebaubarkeit,… )
Um- und Zubau
Bauschaeden – Sanierung
Rechtsberatung ( Baurecht)
u.a.